Gabelschutzbalken, Gabelzinkenschutz oder auch Gabelzinkenschild
Dieser Gabelzinkenschutz, auch Gabelzinkenschild genannt, entspricht sowohl den Forderungen der Berufsgenossenschaft BGHW, als auch der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO und erlaubt Ihnen daher Leerfahrten mit Ihrem Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsbereich. Durch den Gabelzinkenschutz vermeiden Sie Unfälle in Ihrem Betrieb und im öffentlichen Verkehrsbereich, verursacht durch die ungeschützten nach vorn gerichteten Gabelzinken Ihres Staplers. Der Gabelstaplerzinkenschutz verfügt über eine Sicherung gegen das Abrutschen des Gabelzinkenschildes. Gemäß den BG-Vorschriften müssen die Spitzen der Gabelverlängerungen bei Leerfahrten abgedeckt werden. Die Sicherung des Gabelschutzbalkens erfolgt mit Flügelschrauben. Gemäß StVZO§30c(1) ist ein reflektierendes Warnband vorgeschrieben, welches sowohl rechts- wie auch linksweisend ist.
- Zur Abdeckung der Gabelzinken bei Fahrten im öffentlichem Verkehr
- Reflektierende Warnfolie (Marke 3M)
- Sicherung gegen Abrutschen
- Feuerverzinkt
Gabelschutzbalken Typ | B x T x H | Gewicht | |
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RSB | 1000 x 200 x 150 mm | 5 kg | A = 248 mm, B = 152 mm, C = 52 mm |